Chefs müssen Arbeitnehmer vor Urlaubsverfall warnen

Die Zeiten, in denen der Resturlaub einfach verfällt, wenn sich der Arbeitnehmer nicht rührt, sind vorbei. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Und für Beschäftigte kann es sogar lohnen, noch mal in der Vergangenheit zu kramen.

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