Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine juristische Schlappe für Verfassungsschutzchef Haldewang und für Innenminister Seehofer: Die AfD darf nicht „Prüffall“ genannt werden. Ein schlechtes Urteil für den Verfassungsschutz – aber auch für die Partei.
Interessante Artikel
Warum verbrennt Robert Habeck das Geld nicht gleich im Hochofen? by admin on December 16th, 2023
Dieses Manifest aus dem ÖRR macht Hoffnung by admin on April 4th, 2024
Das polnische Wunder und die Ignoranz der EU by admin on October 27th, 2023
Jetzt hilft nur noch betreutes Neuwählen by admin on November 10th, 2021
Der schwierige Fall AstraZeneca by admin on August 15th, 2023