Ein schlechtes Urteil für die Gemäßigten in der AfD

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine juristische Schlappe für Verfassungsschutzchef Haldewang und für Innenminister Seehofer: Die AfD darf nicht „Prüffall“ genannt werden. Ein schlechtes Urteil für den Verfassungsschutz – aber auch für die Partei.

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