Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine juristische Schlappe für Verfassungsschutzchef Haldewang und für Innenminister Seehofer: Die AfD darf nicht „Prüffall“ genannt werden. Ein schlechtes Urteil für den Verfassungsschutz – aber auch für die Partei.
Interessante Artikel
So schaffen wir mehr bezahlbaren Wohnraum by admin on July 8th, 2019
Lachen auf Kosten der Männer – das muss dieser Fortschritt sein by admin on February 8th, 2023
Der neue Antisemitismus kommt auf leisen Sohlen by admin on May 25th, 2022
Die Empörung über Merz ignoriert eine einfache Wahrheit by admin on September 30th, 2023
Testpflicht für Polizisten by admin on September 18th, 2020