Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist eine juristische Schlappe für Verfassungsschutzchef Haldewang und für Innenminister Seehofer: Die AfD darf nicht „Prüffall“ genannt werden. Ein schlechtes Urteil für den Verfassungsschutz – aber auch für die Partei.
Interessante Artikel
Der andere Willy Brandt by admin on September 26th, 2019
Ein „Finanzgeschäfte“-Zitat macht noch keinen Antisemiten by admin on October 18th, 2023
Deutschland ist ein Zwerg. Aber Europa könnte Weltmacht sein by admin on July 12th, 2019
Die beste Klimaschützerin ist die Marktwirtschaft by admin on May 7th, 2021
Die EU muss mit Russland im Gespräch bleiben by admin on June 25th, 2021