Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie den Tod eines Patienten durch lebenserhaltende Maßnahmen hinauszögern. Das hat der Bundesgerichtshof in einem bisher beispiellosen Schadenersatz-Prozess entschieden.
Interessante Artikel
„Ein oder zwei Monate sind möglich, danach wird es kritisch“ by admin on March 25th, 2020
Konzert der Hoffnung in der U-Bahn von Charkiw by admin on May 14th, 2022
Wulff vergleicht Flüchtlingszuzug mit deutscher Einheit by admin on June 19th, 2019
Debatte über Waffenlieferungen an die Ukraine by admin on April 20th, 2022
„Nach der Wahl werdet ihr nichts mehr über Covid hören“ by admin on October 27th, 2020