Massenhaftes Kükentöten bleibt übergangsweise erlaubt

Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien seien zwar allein kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

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