Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Vermieterin aus Berlin.
Interessante Artikel
„Es wirkt wie ein verzweifelter Move, weil er es alleine nicht hinkriegt“ by admin on September 4th, 2021
„Die Russen werden versuchen, Bachmut bis morgen einzunehmen“ by admin on May 8th, 2023
Ampel-Regierung streitet weiter über Entlastungen der Bürger by admin on March 22nd, 2022
Zidane - „Froh, dass Bale geblieben ist" by admin on September 15th, 2019
„Dmitri Medwedew hat schon über Telegram gepostet und Drohungen ausgesprochen“ by admin on March 23rd, 2024