Stirbt der frühere Ehegatte, können Geschiedene ihre abgetretenen Altersversorgungsanteile zurückverlangen. Bestenfalls kriegen sie sogar ihre volle Rente wieder. Betroffene müssen allerdings schnell handeln, sonst gehen tausende Euro verloren.
Interessante Artikel
Der Irrglaube von der Nur-Wärmepumpen-Republik by admin on December 13th, 2022
Günstige Fernseher am Black Friday kaufen? Darauf sollten Sie achten by admin on November 23rd, 2019
Verbraucher müssen Anlage-Entscheidungen treffen können, die wahre Vorteile bringen by admin on July 18th, 2023
Die geheime Halbleiter-Perle und die Liste der Geschenkt-Aktien by admin on June 9th, 2023
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld wegen falscher Heizung? So wird das künftig geprüft by admin on April 11th, 2023