„Schlampe, Sondermüll, Stück Scheiße“: Das Berliner Landgericht erklärt primitivste Angriffe gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook als zulässige Meinungsäußerung. Da fragt man sich: Was gilt den Richtern dann als Beleidigung?
Interessante Artikel
Für rechtsextreme Mordfantasien darf es keinen Platz geben by admin on September 15th, 2021
Nazis? Das waren immer nur die anderen by admin on November 29th, 2022
Dunkle Mächte? Nein, einfach nur der Rechtsstaat by admin on August 31st, 2022
Twitters geheime Schwarze Listen by admin on December 20th, 2022
Was wir unter „offenen“ Schulen verstehen, ist ein Witz. Und zwar ein schlechter by admin on May 21st, 2020