„Schlampe, Sondermüll, Stück Scheiße“: Das Berliner Landgericht erklärt primitivste Angriffe gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook als zulässige Meinungsäußerung. Da fragt man sich: Was gilt den Richtern dann als Beleidigung?
Interessante Artikel
Das brisante Iran-Kalkül des selbst ernannten Vermittlers China by admin on October 19th, 2023
Die feministische Außenpolitikerin und ihre Grenzen by admin on December 12th, 2022
Die Märchenonkel der Union by admin on September 28th, 2021
Die ungebrochene Macht der Moraltrompeter by admin on August 22nd, 2023
So kann Europa eine zweite Renaissance erleben by admin on March 22nd, 2019