Der Preis für die Soli-Abschaffung ist zu hoch

Das Bundesverfassungsgericht wird sich schon sehr bald mit Klagen gegen die ungleichmäßige Soli-Abschaffung beschäftigen müssen. Die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes ist zu offensichtlich – denn der gilt auch im Steuerrecht.

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