Landgericht lässt Vorwerk bei Thermomix freie Hand

Die Firma Vorwerk muss nicht mitteilen, dass demnächst ein neues Modell auf den Markt kommt. Geklagt hatte eine Käuferin, die ihren Thermomix zurückgeben wollte. Kurz nach ihrem Kauf war ein neues Modell herausgekommen.

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