Das Verbot von Linksunten.Indymedia und die Finessen des Vereinsrechts

„Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten. Mit einer formaljuristischen Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage gegen das Verbot der linksradikalen Plattform abgewiesen. Die Kläger kündigen Verfassungsbeschwerde an.

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