Das Verfassungsgericht erklärt das faktische Totalverbot der Sterbehilfe für unzulässig. Ein richtiges Urteil, denn die bisherige Regelung verletzt das Persönlichkeitsrecht. Nun hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen vernünftigen Rahmen zu setzen.
Interessante Artikel
Habecks Tempolimit ist der Veggie-Day auf Autobahnen by admin on July 15th, 2020
Der Westen muss Kiew unterstützen, bis Putin die Reserven ausgehen by admin on December 22nd, 2022
Keine Trans-Ideologie an Grundschulen! by admin on April 13th, 2024
Der Riss zwischen Berlin und Paris muss repariert werden by admin on October 30th, 2022
Jetzt muss Markus Söder seine Loyalität beweisen by admin on April 20th, 2021