Freiheit auch im Sterben – ein kluges Urteil

Das Verfassungsgericht erklärt das faktische Totalverbot der Sterbehilfe für unzulässig. Ein richtiges Urteil, denn die bisherige Regelung verletzt das Persönlichkeitsrecht. Nun hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, einen vernünftigen Rahmen zu setzen.

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