Juristisch ist das begründbar. Die Seele ist aber keine Paragrafenhöhle

Das Bundesverfassungsgericht sieht das Nicht-weiterleben-Wollen als Freiheitsrecht an – und nimmt in Kauf, dass Menschen Fehlentscheidungen treffen. Wie aber verträgt sich das Urteil mit dem Gottesbezug im Grundgesetz?

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