„Innerhalb von 14 Tagen muss der Veranstalter den Betrag erstatten“

Wegen der Corona-Pandemie wird die Reisewarnung bis 14. Juni verlängert. Viele Urlauber müssen ihre geplanten Reisen stornieren. Welche Rechte sie dabei haben und ob sie sich mit einem Gutschein zufrieden geben müssen, erklärt der Anwalt für Reiserecht Kay Rodegra.

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