Die Problematik der Betriebsschließungen war dem Gesetzgeber bewusst

Zahlreiche Firmen können noch immer nicht zum Normalbetrieb übergehen. Die finanziellen Einbußen sind enorm. Das Infektionsschutzgesetz enthält zwar Entschädigungsregeln. Doch die sind nicht auf die bestehende Situation ausgelegt.

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