Meinungen sind von Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt – unabhängig davon, ob sie scharf oder übersteigert, polemisch oder verletzend sind. Wenn man bestimmte Ansichten als Hass klassifiziert, geht Meinungsfreiheit verloren – denn man entzieht sie von vornherein dem grundrechtlichen Schutz.
Interessante Artikel
Strompreise runter – aber für alle, nicht nur für die Industrie by admin on September 7th, 2023
Auf die Pflicht folgt der moralische Druck der Hyper-Vorbildlichen by admin on April 11th, 2022
Deutsche Rücksichtslosigkeit, die Trump zur Ehre gereicht by admin on March 20th, 2019
Im Land der Entmündigungsagenten by admin on September 17th, 2022
Für SPD und FDP ist das eigentlich eine gute Nachricht by admin on November 6th, 2021