Ein Student hatte ein Foto von einem tödlichen S-Bahn-Unfall weitergeleitet – und stand deshalb nun vor Gericht. Denn nicht nur Gaffer-Aufnahmen zu machen, kann strafbar sein, sondern auch das Verbreiten.
Interessante Artikel
Dürfen Giovanni Reyna nicht verbrennen by admin on October 6th, 2020
So reagiert Kanzlerkandidatin Baerbock auf das Umfragehoch der Grünen by admin on April 27th, 2021
„Noch ist nichts entschieden“ by admin on December 27th, 2019
Münchner Club wird zur Corona-Teststation by admin on November 7th, 2020
"Zukunft durch den Kopf gehen lassen" by admin on February 19th, 2019