Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Im Oktober kommt die Pleitewelle – und diese Branchen trifft es zuerst by admin on September 3rd, 2020
84 Klima-Maßnahmen – so gewaltig ist der Kraftakt Energiewende wirklich by admin on October 8th, 2021
Fünf Jahre hier, gutes Deutsch, fester Job – und die Ausländerbehörde sagt „Nein“ by admin on April 27th, 2021
„E-Mobilität ist keine Verzichtserklärung, sondern macht Spaß“ by admin on July 9th, 2021
Auf 9 Knoten abgebremst, kilometerlange Furche – Sabotage „plausibelste Erklärung“ by admin on October 26th, 2023