Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Vier-Tage-Woche und 8,5 Prozent mehr Lohn – IG Metall schockt Wirtschaft und Ökonomen by admin on September 7th, 2023
Knatsch unter den Küchenhelfern by admin on April 7th, 2019
191 Minuten Freiheit für den deutschen Einzelhandel by admin on March 23rd, 2021
Inhalte von Google, Twitter und Meta werden zukünftig stärker reguliert by admin on February 17th, 2023
50 „Gepard“ auf Lager – deutscher Rüstungskonzern bietet Panzer für Ukraine an by admin on February 26th, 2022