Ein Unternehmen hat einen Bewerber abgelehnt. Begründung: „praktizierender Moslem unerwünscht“. Die juristische Einschätzung einer Expertin dazu ist eindeutig. Denn Religion als Absagegrund ist unzulässig. Es gibt aber Ausnahmen.
Interessante Artikel
Trumps Frontalattacke auf Draghi lässt tief blicken by admin on June 19th, 2019
Deutschlands Intel-Irrtum by admin on April 15th, 2023
Die unsoziale Autofahrer-Neurose der Grünen by admin on June 5th, 2021
Sondereffekt beschert dem Siemens-Chef einen Rekord-Geldregen by admin on December 5th, 2019
Revolution der Geldanlage – dieser ETF bringt die wahre finanzielle Freiheit by admin on March 13th, 2024