AfD in Brandenburg darf weiter als rechtsextremer Verdachtsfall bezeichnet werden

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall bezeichnen – der Brandenburger Verfassungsschutz jedoch schon. Zu diesem Ergebnis kam ein Gericht in Potsdam. Das Innenministerium sieht sich bestätigt.

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