Ab 21 Uhr ist joggen dann verboten – auch alleine

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes betrifft auch den Breitensport. Die Erlaubnis, bestimmte Sportarten zu betreiben, richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Region. Nach 21 Uhr darf dann nicht einmal mehr gejoggt werden.

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