Die Klausel der „höheren Gewalt“ verpflichtet Bahnunternehmen bisher zu Zahlungen bei Verspätungen. Die EU hat diese Regelung nun gekippt: Extreme Witterungsverhältnisse reichen ab 2023 nicht mehr für eine Entschädigung aus.
Interessante Artikel
„Das ist der Weg, den die DDR gegangen ist“ – Sachsens Ministerpräsident lässt Habeck auflaufen by admin on February 15th, 2024
Steuergelder an Palästinenser? FDP-Fraktion fordert „Anti-Judenhass-Klausel“ by admin on October 12th, 2023
Die Lufthansa-Rettung gibt es nur unter der „Deutschland first“-Bedingung by admin on May 22nd, 2020
Autoversicherungen sind erheblich teurer geworden by admin on July 23rd, 2023
Firma verbietet U-Bahn-Fahren und bezahlt Mitarbeitern das Taxi by admin on March 7th, 2020