Urteile gegen Beate Zschäpe und zwei Helfer rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Holger G. verworfen. Ihre Verurteilungen durch das Oberlandesgericht München aus dem Jahr 2018 sind damit rechtskräftig.

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