Assange ist kein Krimineller, sondern Journalist. Und Journalismus ist kein Verbrechen

Das Auslieferungsverbot für Julian Assange wurde aufgehoben. Das britische Berufungsgericht glaubt den Zusicherungen der USA, keine „Spezialmethoden“ anzuwenden, also Folter. Aber in ein Land, das solche Methoden überhaupt in Betracht zieht, darf man nicht ausliefern.

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