Was bei 3G-Verstößen jetzt droht

Im öffentlichen Nahverkehr gilt die 3G-Regel: Nur wer nachweisen kann, dass er geimpft, getestet oder genesen ist, darf einsteigen. Wer keinen entsprechenden Nachweis vorweisen kann, muss den Bus oder die Bahn an der nächsten Station verlassen. Zudem droht ein saftiges Bußgeld.

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