„Verfassungswidrig, ausschließlich Versammlungen mit zehn Teilnehmern zuzulassen“

In Sachsen und Thüringen gilt bei Demonstrationen eine maximale Teilnehmeranzahl von zehn beziehungsweise 35 Personen – wegen der Corona-Welle. Staatsrechtler halten dies für verfassungswidrig. Sie machen Vorschläge, wie die Behörden mit größeren Protesten umgehen sollten.

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