Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Eine solche Entscheidung hätte durch die Bundesregierung getroffen werden müssen.
Interessante Artikel
Jesse Marsch "emotional" vor großer Chance gegen Atletico by admin on December 9th, 2020
„Rebecca hat häufiger das Wochenende bei dem Schwager verbracht“ by admin on March 2nd, 2019
Babyleiche im Wald gefunden by admin on March 23rd, 2019
„Man hat das Gefühl, diese Leute können hier machen, was sie wollen“ by admin on December 8th, 2022
Coronavirus! So reagieren die Fans auf die Absage by admin on March 13th, 2020