Aus Protest gegen Rodungen im Dannenröder Forst hatte sich eine Frau gemeinsam mit zwei weiteren Personen von einer Brücke über der A3 nahe Wiesbaden abgeseilt. Die dafür in Rechnungen gestellten Kosten seien rechtswidrig, befand ein Gericht auf ihre Klage hin – aber nicht zugunsten der Klägerin.
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