Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Interessante Artikel
Armin Laschet rechtfertigt die neuen Corona-Regeln by admin on March 4th, 2021
Nadal triumphiert gegen Thiem by admin on June 10th, 2019
Spielabbruch? Wijnaldum und Koeman einig by admin on November 19th, 2019
„Das ist wahrscheinlich das Besondere an dieser Zeremonie überhaupt“ by admin on January 6th, 2023
Weltklasse-Schach bei WELT – das große Finale im Re-Live by admin on September 21st, 2023