Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, entschied das Verwaltungsgericht Köln.

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