Die Klage eines Gastronomen und Hoteliers aus Brandenburg gegen sein Bundesland ist vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden: Er habe keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während der Corona-Lockdowns. Ihm bleibt jetzt nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht.
Interessante Artikel
Monatlich werden 100 Abgeschobene mit Einreisesperre aufgegriffen by admin on February 25th, 2019
Unzählige IS-Terroristen sollen bereits entkommen sein by admin on October 18th, 2019
„Die CDU ist inhaltlich insolvent“ by admin on November 16th, 2019
Spezialkräfte der Bundespolizei wappnen sich für möglichen Blackout by admin on October 23rd, 2022
Antijüdische Schmähplastik in Wittenberg muss nicht entfernt werden by admin on June 14th, 2022