Der Hotspot-Beschluss – handwerklich schlecht, inhaltlich rechtswidrig

Mecklenburg-Vorpommern erklärt sich selbst zu einem großen Hotspot. Die Begründung der Ministerin ist eine Farce: Sie übergeht Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes, zugleich werden etwa „Pathogenität“ und „Infektiosität“ verwechselt. Das darf juristisch keinen Bestand haben.

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