Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Hartz-IV-Empfänger sind laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, wenn in einer Wohnung oder einem Haus einst eine ganze Familie wohnte – die Kinder aber inzwischen ausgezogen sind.
Interessante Artikel
„Zeichen dafür, dass den Russen Teile ihrer Munition ausgehen“ by admin on October 2nd, 2022
Union und SPD in Umfragen mit 22 Prozent gleichauf by admin on August 23rd, 2021
Deutschland erkennt Guaidó als Venezuelas Interimspräsidenten an by admin on February 4th, 2019
Der Nato-Generalsekretär reagierte zurückhalten auf AKKs Vorstoß by admin on October 25th, 2019
Israelischer Botschafter besucht den Berliner Stadtteil Neukölln by admin on June 13th, 2023