„AfD wurde in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt“

Das Bundesverfassungsgericht hat der AfD in ihrer Klage gegen Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Recht gegeben. Das Recht der AfD auf Chancengleichheit sei durch Äußerungen Merkels verletzt worden, urteilte der Zweite Senat in Karlsruhe.

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