Die Ampel hat den Volksverhetzungsparagraf verschärft – ohne große Bundestagsdebatte. Nun kann er auch Äußerungen zu Kriegsverbrechen der Gegenwart betreffen, etwa seitens russischer Soldaten gegen Ukrainer. Die Neuregelung ist heikel, Strafbarkeit vom Gutdünken der Gerichte abhängig.
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