Die Richter des EuGH hatten unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei. Die Bundesregierung will das Urteil nun umsetzen.
Interessante Artikel
Dresden erlebt sein Blaues Wunder by admin on April 18th, 2024
„Grüne Politik machen hieße, die Ideologie über die Vernunft zu stellen“ by admin on February 16th, 2020
Dietmar Bartsch konkretisiert Neuausrichtung der Partei by admin on September 9th, 2019
„Dann denke ich mir oft: krass" by admin on February 12th, 2020
Dieser Angriff zeigt, wie verwundbar Israel ist by admin on May 13th, 2023