Wer sich zu umstrittenen Konflikten der Gegenwart äußert, muss künftig mit Freiheitsstrafen rechnen: Die Neufassung der Volksverhetzung in § 130 bedroht die kritische Auseinandersetzung, sagt Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven. Über die politische Wahrheit dürften nicht Amtsgerichte entscheiden.
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