Wegen Steuerhinterziehung wurde der Starkoch Alfons Schuhbeck zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Er stehe laut Anwälten zwar zu seiner Schuld, legt nun aber Revision ein, um die schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen zu können. Nun entscheidet der Bundesgerichtshof.
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