Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von Thüringer Waldbesitzern stattgegeben. Diese hatten das generelle Verbot von Windkraftanlagen in Wäldern als ungerechtfertigten Eingriff in ihr Privateigentum angesehen. Neben Thüringen müssen nun auch andere Bundesländer ihre Gesetze überprüfen.
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