Ein Berliner Amtsrichter hat entschieden: Eine Straßenblockiererin der „Letzten Generation“ soll nicht bestraft werden. Die Gründe lesen sich fast skurril: In Berlin sei doch auch sonst häufig Stau, außerdem gebe es ja den ÖPNV. Diese Entscheidung darf keinen Bestand haben.
Interessante Artikel
Die fatale Dämonisierung des Staates Israel by admin on September 27th, 2019
Corona-Tests – muss das noch sein? by admin on August 30th, 2023
Deutscher Größenwahn in klimatöser Vollendung by admin on August 23rd, 2023
Niemand hat die Absicht, eine Pipeline zu sprengen by admin on June 16th, 2022
Nach Lothar Wielers Abgang muss das RKI neu aufgestellt werden by admin on January 12th, 2023