„Was Bayern da damals gemacht hat, war im Grunde ein Hausarrest“

Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Olaf Gersemann aus der WELT-Wirtschaftsredaktion ordnet die Entscheidung ein.

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