Was bei den „Nürnberger Prozessen“ vor 77 Jahren gelang, soll für die technisch rückständige Justiz ab 2030 verpflichtend sein: eine Dokumentation der Hauptverhandlung in Bild, Ton und Text. Denn die subjektive Wahrnehmung von Richtern bietet viele Fehlerquellen bei der Urteilsfindung.
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