Berliner Verwaltungsgericht urteilt – Döner-Imbiss ist kein „Spezialitätenrestaurant“

Ein türkischer Koch hat versucht, ein Visum für eine Anstellung in einem „Spezialitätenrestaurant“ zu erhalten. Doch bei dem Lokal handelte es sich nur um einen Döner-Imbiss. Der Koch klagte – und verlor vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

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