2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Frau eine Entschädigung zu, die in Berlin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Das Land Berlin legte Beschwerde ein – erfolglos. Das Tragen von Kopftüchern dürfe nicht pauschal verboten werden, befindet das Bundesverfassungsgericht.
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