2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Frau eine Entschädigung zu, die in Berlin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Das Land Berlin legte Beschwerde ein – erfolglos. Das Tragen von Kopftüchern dürfe nicht pauschal verboten werden, befindet das Bundesverfassungsgericht.
Interessante Artikel
Frauenhass eint viele Extremisten, doch die Behörden schauen oft weg by admin on February 20th, 2023
„Erste Öffnungsschritte wären möglich“ by admin on February 9th, 2021
„Wir glauben, dass sie auf Kiew zielen – eine Stadt mit 2,8 Millionen unschuldigen Menschen“ by admin on February 19th, 2022
„Uns kann niemand stoppen“, sagt Greta Thunberg in New York by admin on September 22nd, 2019
„Wir dürfen das Spiel nicht in der 85. Minute abbrechen“ by admin on February 20th, 2021