Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
Polens Wälder drohen zu einem neuen Massengrab zu werden by admin on October 24th, 2021
„Der Tod wird dich finden“ by admin on May 5th, 2021
Johnson verspottet Klima-Demonstranten - Hunderte Festnahmen by admin on October 8th, 2019
Brasilien versenkt ungeachtet von Protesten maroden Flugzeugträger im Atlantik by admin on February 4th, 2023
Innenministerin Faeser will Einbürgerungen erleichtern by admin on November 25th, 2022