Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
„Sie zwangen mich auch, mein eigenes Grab zu schaufeln“ by admin on May 8th, 2023
Vizekanzler Scholz schließt weitere große Koalition aus by admin on June 2nd, 2019
Hinter den vertrauten Botschaften versteckt Merkel ihre größte Sorge by admin on February 5th, 2021
US-Ministerium verkündet auf Website vorzeitiges Ausscheiden von Präsident Trump by admin on January 12th, 2021
Von der Leyen fordert EU-Kommissar – London weigert sich by admin on November 14th, 2019