Laut Generalstaatsanwaltschaft Hamburg gibt es im Zusammenhang mit den „Cum-Ex“-Geschäften weiter keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Hintergrund ist eine Anzeige eines Strafrechtlers gegen Scholz.
Interessante Artikel
Neuer Polizeibeauftragter nennt AfD-Mitgliedschaft von Polizisten „hochproblematisch“ by admin on March 15th, 2024
Zahlen steigen „nahezu explosionsartig an“ – Polizeigewerkschaft fordert Grenzkontrollen by admin on October 18th, 2021
„Schwerster Kampf meines Lebens“ – Manuela Schwesig überwindet Krebserkrankung by admin on May 13th, 2020
Bundestag beschließt Bezahlkarte für Asylbewerber by admin on April 12th, 2024
Selenskyj fordert Russen zum Protest auf - Die Nacht im Überblick by admin on September 23rd, 2022