Netzbetreiber sollen in die Stromversorgung von Elektroautos und Wärmepumpen eingreifen dürfen, wenn die Netzstabilität in Gefahr ist. Aber die Lippenbekenntnisse, dieses Recht nur als Ultima Ratio zu nutzen, reichen nicht. Stattdessen sind jetzt drei Schritte notwendig. Ein Gastbeitrag.
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