Die AfD darf bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai lediglich in Bremerhaven antreten. Damit kann sie voraussichtlich nur einen Abgeordneten ins Parlament entsenden. WELT kennt die Hintergründe des internen Machtkampfs, der dahintersteht. Die Rede ist von „versuchter Nötigung“.
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