Die Arbeitsverweigerung des Gesetzgebers ist empörend

Dass Arbeitskämpfe möglich sind, ist verfassungsrechtlich garantiert. Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen Arbeitskämpfe durchgeführt werden dürfen, ist gesetzlich aber nicht festgelegt. Dabei wäre es nicht schwer, das zu tun.

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