„Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages lehnen wir ab“

Das „Selbstbestimmungsgesetz“ sieht vor, dass Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Das sieht die Union kritisch – für eine Änderung des Transsexuellengesetzes sei man jedoch grundlegend offen.

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