Der Oberste Gerichtshof in Wien hat eine Klage eines erkrankten Touristen aus Deutschland auf Schadensersatz abgewiesen. Tirol habe zwar unrichtig über die Lage im Corona-Hotspot Ischgl informiert, zum Aufenthalt von Gästen aber nicht verleitet – somit bestehe kein Grund für eine Amtshaftung.
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