Staudämme dürfen laut Kriegsrecht nicht zerstört werden – Brücken und Gleise dagegen schon. In Deutschland gibt es für solche Szenarien vorbereitete Sprengschächte, einst geplant als Maßnahme gegen Attacken aus dem Osten. Im Zweiten Weltkrieg war das Land Angriffen der „Staudammknacker“ ausgesetzt.
Interessante Artikel
Was wurde aus dem Zahnbürsten-Start-up Happybrush? by admin on November 5th, 2019
Dieser Plan zeigt, wie die letzten sechs Atomkraftwerke doch noch überleben könnten by admin on November 2nd, 2021
Beim Krisenkonzern Adler beginnt jetzt der Wohnungsausverkauf by admin on October 12th, 2021
Der Streit um die Corona-Bonds ruht nur über Ostern by admin on April 10th, 2020
Firmen zahlen knapp 6,6 Milliarden Euro bei 5G-Auktion by admin on June 13th, 2019