Staudämme dürfen laut Kriegsrecht nicht zerstört werden – Brücken und Gleise dagegen schon. In Deutschland gibt es für solche Szenarien vorbereitete Sprengschächte, einst geplant als Maßnahme gegen Attacken aus dem Osten. Im Zweiten Weltkrieg war das Land Angriffen der „Staudammknacker“ ausgesetzt.
Interessante Artikel
„Es sind ziviler Ungehorsam und Blockaden nötig“ by admin on July 31st, 2019
„Eine globale Renaissance der Kernenergie“ by admin on March 22nd, 2024
Northvolt plant „Gigafactory“ in Schleswig-Holstein by admin on March 16th, 2022
Zehn Tage Vaterschaftsurlaub für alle – und der Ärger ist groß by admin on February 4th, 2019
Europaparlament kippt überraschend Gesetz zur Reduktion von Pestiziden by admin on November 23rd, 2023