Staudämme dürfen laut Kriegsrecht nicht zerstört werden – Brücken und Gleise dagegen schon. In Deutschland gibt es für solche Szenarien vorbereitete Sprengschächte, einst geplant als Maßnahme gegen Attacken aus dem Osten. Im Zweiten Weltkrieg war das Land Angriffen der „Staudammknacker“ ausgesetzt.
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