Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.

Interessante Artikel

Techno ist nicht tot, er hängt nur im Museum by admin on September 14th, 2019

33.000 Jahre alte Rätsel, 37 Meter unter dem Meer by admin on December 18th, 2021

Islamkritik – und ab wann sie nicht mehr möglich war by admin on June 8th, 2024

Verteidigung der Verschwörungstheorie by admin on December 21st, 2020

Das musikalische Universalgenie André Previn ist tot by admin on March 2nd, 2019

Dieser Beitrag wurde unter Kultur ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar