Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.
Interessante Artikel
„Es hätte schlimmer kommen können“ by admin on November 4th, 2019
Til Schweiger verliert Prozess gegen „Keinohrhasen“-Autorin by admin on September 28th, 2023
Deutsch-amerikanisches Chef-Sharing by admin on November 4th, 2019
Die 666 irren Ideen des Xavier Naidoo by admin on March 15th, 2020
Wird der Genderstern jetzt amtlich? by admin on July 14th, 2023