Kritik an öffentlich-rechtlichem Rundfunk befreit nicht von Beitragspflicht

Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.

Interessante Artikel

Wenn Künstler plötzlich Juden boykottieren by admin on June 3rd, 2021

„Ich hatte überhaupt kein erstes Mal“ by admin on December 2nd, 2020

Frankreich sucht neue Tote für das Panthéon by admin on September 27th, 2020

Die entsetzlichen Parallelen by admin on June 22nd, 2022

„Er wollte sein Lebenswerk eher nicht in den Händen des Zentralrats sehen“ by admin on January 21st, 2023

Dieser Beitrag wurde unter Kultur ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar