Der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben“, erklärt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Deshalb reiche eine kritische Haltung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht aus, um von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit zu werden.
Interessante Artikel
Er zeigte Callas als Monster und machte Jesus schwul by admin on March 25th, 2020
Die verlogene Werbekampagne der Berliner Verkehrsbetriebe by admin on December 15th, 2021
Die Welt ist schlecht. Die Superhelden sind es auch by admin on August 1st, 2019
Der Vorstadt-Irrtum by admin on November 17th, 2023
Odyssee mit Schweinen und eine 78-jährige Pippi Langstrump by admin on June 2nd, 2021