Ein Urteil des Landgerichts Köln zu Missbrauch lässt aufhorchen, denn der Täter, ein Priester, ist verstorben. Die Richter sehen deshalb die Kirche als Ganze in der Haftung. Denkt man diese Logik weiter, müsste sie auch für Kindergärten und Sportvereine gelten – mit weitreichenden Folgen.
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